Das Handschriftenverzeichnis beruht auf einer systematischen Durchsicht der
älteren Forschungsliteratur zu den deutschen Cato-Übersetzungen. Weiterhin wurden
die seit 1945 erschienenen Handschriftenkataloge bundesdeutscher Bibliotheken
systematisch durchgesehen.
Nachstehend werden alle Handschriften aufgeführt, die die
'Disticha Catonis' mit eigenem Werkanspruch ins Deutsche übersetzen
oder auf die Erschließung des vollständigen Textes der
'Disticha Catonis' in deutschen Reimpaarversen zielen.
Ergänzend werden - dies freilich mehr aus
forschungsgeschichtlichen denn aus systematischen Gründen - die
Handschriften mit sogenannten
Wort-für-Wort-Übersetzungen
ausgewiesen, der St.
Galler Prosa-Cato
und die Übersetzung des Bartholomäus Mulich im Münchener Clm
15145.
Unberücksichtigt bleiben demgegenüber Belege aus mittelalterlichen
Bücherverzeichnissen,
den lateinischen Text begleitende Gelegenheitsübersetzungen einzelner Verse,
Handschriften mit deutschen Interlinearglossen,
die deutschen Cato-Kommentare in Prosa,
(echte oder zugeschriebene) Cato-Verse in Florilegien und Autoritäten-Sammlungen
wie überhaupt in anderen Werkzusammenhängen, daher auch Cato-Adaptationen in
Meisterliedern und die sogenannte Cato-Parodie.
Das Verzeichnis ist nach Übersetzungsgruppen geordnet.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung der
Textgruppen voneinander ohne weitergehende
textgeschichtliche Untersuchungen unzureichend bleibt.
Während nämlich mittelniederländischer, niederrheinischer
(mittelfränkischer)
und mittelniederdeutscher Cato (Stephan von Dorpat), der
(rheinfränkische) Cato "im zwielichten dialecte" und
die sogenannte Rumpfbearbeitung sich textlich
deutlich voneinander absetzen lassen, liegen die
Verhältnisse im Bereich der Großgruppe der
oberdeutschen und mitteldeutschen Gesamtübersetzungen
komplizierter. Zum einen muss hier mit fließenden
Übergängen zum ostmitteldeutschen (schlesischen) Cato
gerechnet werden. Zum weiteren lassen sich Untergruppen
mit eigenem Profil nur in Ausschnitten ermitteln
('Michelstädter Cato', 'Ulmer Cato' [auch als "Übersetzungsfassung A"
oder "Textgruppe III" laufend]).
Wo sich die Angaben zu den (erhaltenen) Textzeugen
auf Mikrofilme, Papierkopien oder - seltener - Autopsien stützen, sind
dem entsprechenden Artikel immer auch Abbildungen aus der
Handschrift beigegeben: Wo sie fehlen, konnte auch für das
Kurzverzeichnis
kein Bildmaterial benutzt werden - es sei denn, es wurden,
wie aber nur in dem einen Falle des Historischen Archivs Köln,
ausdrücklich
keine Abbildungen gestattet. Angegeben werden zunächst
Aufbewahrungsort, Signatur des Textzeugen und Position des Cato-Textes
in der
Handschrift. Weiterhin werden Textabdrucke oder
Berücksichtigung der jeweiligen Textüberlieferung
in kritischen Ausgaben oder eigene Transkriptionen des
Datenbankprojekts ausgewiesen. Soweit Handschriftenbeschreibungen
vorliegen, werden
sie im darauf folgenden Absatz aufgeführt. Die an die
Verweise auf die Abbildungen anschließenden weiteren Literaturangaben
berücksichtigen die älteren Forschungsbeiträge zum deutschen
Cato systematisch,
weitere Beiträge zur jeweiligen Überlieferung aber nur noch
punktuell und vorwiegend dann,
wenn sie den jeweiligen Überlieferungs- und
Gebrauchszusammenhang des Textes erhellt oder doch auf
entsprechende Forschungsbeiträge führen kann.
Da seit ZARNCKEs
grundlegender
Untersuchung von 1852 keine systematische Quellenheuristik
mehr betrieben wurde, haben sich die Angaben der Forschung
erwartungsgemäß in
vielerlei Hinsicht als korrekturbedürftig erwiesen: im
Hinblick auf Wechsel von Handschriftensignaturen etwa,
auf Besitzerwechsel, inzwischen verschollene, wieder
aufgetauchte oder als Dubletten identifizierte Exemplare,
im Hinblick auf die Zuordnung der Texte zu ihren
Übersetzungsgruppen und auf andere Aspekte mehr.
Um einer zusammenfassenden Darstellung der Überlieferung
des deutschen Cato (sie liegt im Typoskript abgeschlossen vor)
jedoch nicht zu weit vorzugreifen, seien nachstehend nur
die Neufunde genannt.
Wo sich auf dem beschriebene Wege Neufunde eingestellt haben, verlängern diese
zunächst noch einmal die ohnedies schon stattliche
Reihe der ober- und mitteldeutschen Gesamtübersetzungen.
An Ergänzungen sind
für die Übersetzungsgruppe I
G-Mue3,
für die Übersetzungsgruppe II (hier als 'Ulmer Cato' geführt)
U-Ott
und
U-Wue
und
für die Übersetzungsgruppe III
G-Ber4
(Hinweis Dr. Renate Schipke, Berlin),
G-Ber5
(Hinweis Gisela Kornrumpf, München),
G-Mue4
und
G-Pra
anzuführen.
Ferner enthält der Wiener Cod. 3086 (G-Wie3)
entgegen der anderslautenden Angabe ZARNCKEs
durchaus einen Cato.
Von der textgeschichtlich einheitlicher auftretenden, sogenannten
"Rumpfbearbeitung" werden mit dieser Datenbank sechs neue Handschriften bekannt
gemacht: R-Chu,
R-Fra,
R-Goe,
R-Kar2,
R-Lon2
und
R-Mue4.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Ergänzungen zu den schmaler
verbreiteten Übersetzungsfassungen: Für den Cato im "zwielichten dialecte",
den ZARNCKE
nur aus zwei Handschriften kannte, kann mit dem Frankfurter Ms.
germ. qu. 31
ein weiterer Zeuge nachtragen werden. Überdies ist der verschollene Frankfurter
Textzeuge inzwischen in Krakau
wieder aufgetaucht.
Zur bisher aus sechs Handschriften bekannten
mittelniederdeutschen Cato-Übersetzung Stephans von Dorpat ist der Text
des im Berliner Ms.
germ. qu. 643 aufbewahrten Bruchstücks zu ergänzen.
Ein zwar schon 1853 veröffentlichtes, aber in keiner einschlägigen Untersuchung
erwähntes St.
Petersburger Fragment
(Hinweis Dr. Klaus Klein, Marburg) eines deutschen Cato hat sich der
schlesischen Übersetzungsfassung zuordnen lassen. Nach Hinweis von Dr.
Renate Schipke (Berlin) konnten fünf Fragmente aus Berlin ergänzt werden
(O-Ber5,
O-Ber6,
O-Ber7,
O-Ber8,
O-Ber9),
nach Hinweis von Dr. Klaus Klein (Marburg) zwei Fragmente aus Prag (O-Pra1,
O-Pra2),
nach Hinweis von Dr. Vlastimil Brom (Brünn) ein weiteres Prager Bruchstück (O-Pra3).
Schließlich sei noch auf zwei ebenfalls bisher unbekannte, inzwischen jedoch schon
wieder vermisste Handschriften
aus Meiningen
und Schlackenwerth
hingewiesen
.