Das Handschriftenverzeichnis beruht auf einer systematischen Durchsicht der
älteren Forschungsliteratur zu den deutschen Cato-Übersetzungen. Weiterhin wurden
die seit 1945 erschienenen Handschriftenkataloge bundesdeutscher Bibliotheken
systematisch durchgesehen.
Nachstehend werden alle Handschriften aufgeführt, die die 'Disticha Catonis' mit eigenem Werkanspruch ins Deutsche übersetzen
oder auf die Erschließung des vollständigen Textes der 'Disticha Catonis' in deutschen Reimpaarversen zielen.
Ergänzend werden - dies freilich mehr aus forschungsgeschichtlichen denn aus systematischen Gründen - die Handschriften mit sogenannten
Wort-für-Wort-Übersetzungen ausgewiesen, der St. Galler Prosa-Cato
und die Übersetzung des Bartholomäus Mulich im Münchener Clm 15145.
Unberücksichtigt bleiben demgegenüber Belege aus mittelalterlichen Bücherverzeichnissen,
den lateinischen Text begleitende Gelegenheitsübersetzungen einzelner Verse,
Handschriften mit deutschen Interlinearglossen,
die deutschen Cato-Kommentare in Prosa,
(echte oder zugeschriebene) Cato-Verse in Florilegien und Autoritäten-Sammlungen
wie überhaupt in anderen Werkzusammenhängen, daher auch Cato-Adaptationen in
Meisterliedern und die sogenannte Cato-Parodie.
Das Verzeichnis ist nach Übersetzungsgruppen geordnet.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung der Textgruppen voneinander ohne weitergehende
textgeschichtliche Untersuchungen unzureichend bleibt.
Während nämlich mittelniederländischer, niederrheinischer (mittelfränkischer)
und mittelniederdeutscher Cato (Stephan von Dorpat), der (rheinfränkische) Cato "im zwielichten dialecte" und
die sogenannte Rumpfbearbeitung sich textlich
deutlich voneinander absetzen lassen, liegen die Verhältnisse im Bereich der Großgruppe der
oberdeutschen und mitteldeutschen Gesamtübersetzungen
komplizierter. Zum einen muss hier mit fließenden
Übergängen zum ostmitteldeutschen (schlesischen) Cato gerechnet werden. Zum weiteren lassen sich Untergruppen
mit eigenem Profil nur in Ausschnitten ermitteln ('Michelstädter Cato', 'Ulmer Cato' [auch als "Übersetzungsfassung A" oder "Textgruppe III" laufend]).
Wo sich die Angaben zu den (erhaltenen) Textzeugen auf Mikrofilme, Papierkopien oder - seltener - Autopsien stützen, sind
dem entsprechenden Artikel immer auch Abbildungen aus der Handschrift beigegeben: Wo sie fehlen, konnte auch für das Kurzverzeichnis
kein Bildmaterial benutzt werden - es sei denn, es wurden, wie aber nur in dem einen Falle des Historischen Archivs Köln, ausdrücklich
keine Abbildungen gestattet. Angegeben werden zunächst Aufbewahrungsort, Signatur des Textzeugen und Position des Cato-Textes in der
Handschrift. Weiterhin werden Textabdrucke oder Berücksichtigung der jeweiligen Textüberlieferung
in kritischen Ausgaben oder eigene Transkriptionen des Datenbankprojekts ausgewiesen. Soweit Handschriftenbeschreibungen vorliegen, werden
sie im darauf folgenden Absatz aufgeführt. Die an die Verweise auf die Abbildungen anschließenden weiteren Literaturangaben
berücksichtigen die älteren Forschungsbeiträge zum deutschen Cato systematisch,
weitere Beiträge zur jeweiligen Überlieferung aber nur noch punktuell und vorwiegend dann,
wenn sie den jeweiligen Überlieferungs- und Gebrauchszusammenhang des Textes erhellt oder doch auf
entsprechende Forschungsbeiträge führen kann.
Da seit ZARNCKEs grundlegender
Untersuchung von 1852 keine systematische Quellenheuristik
mehr betrieben wurde, haben sich die Angaben der Forschung erwartungsgemäß in
vielerlei Hinsicht als korrekturbedürftig erwiesen: im Hinblick auf Wechsel von Handschriftensignaturen etwa,
auf Besitzerwechsel, inzwischen verschollene, wieder aufgetauchte oder als Dubletten identifizierte Exemplare,
im Hinblick auf die Zuordnung der Texte zu ihren Übersetzungsgruppen und auf andere Aspekte mehr.
Um einer zusammenfassenden Darstellung der Überlieferung des deutschen Cato (sie liegt im Typoskript abgeschlossen vor)
jedoch nicht zu weit vorzugreifen, seien nachstehend nur die Neufunde genannt.
Wo sich auf dem beschriebene Wege Neufunde eingestellt haben, verlängern diese
zunächst noch einmal die ohnedies schon stattliche
Reihe der ober- und mitteldeutschen Gesamtübersetzungen.
An Ergänzungen sind
für die Übersetzungsgruppe I
G-Mue3,
für die Übersetzungsgruppe II (hier als 'Ulmer Cato' geführt)
U-Ott und
U-Wue und
für die Übersetzungsgruppe III
G-Ber4 (Hinweis Dr. Renate Schipke, Berlin),
G-Ber5 (Hinweis Gisela Kornrumpf, München),
G-Mue4 und
G-Pra anzuführen.
Ferner enthält der Wiener Cod. 3086 (G-Wie3)
entgegen der anderslautenden Angabe ZARNCKEs
durchaus einen Cato.
Von der textgeschichtlich einheitlicher auftretenden, sogenannten
"Rumpfbearbeitung" werden mit dieser Datenbank sechs neue Handschriften bekannt
gemacht: R-Chu, R-Fra,
R-Goe, R-Kar2,
R-Lon2 und
R-Mue4.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Ergänzungen zu den schmaler
verbreiteten Übersetzungsfassungen: Für den Cato im "zwielichten dialecte",
den ZARNCKE
nur aus zwei Handschriften kannte, kann mit dem Frankfurter Ms. germ. qu. 31
ein weiterer Zeuge nachtragen werden. Überdies ist der verschollene Frankfurter
Textzeuge inzwischen in Krakau wieder aufgetaucht.
Zur bisher aus sechs Handschriften bekannten mittelniederdeutschen Cato-Übersetzung Stephans von Dorpat ist der Text des im Berliner Ms. germ. qu. 643 aufbewahrten Bruchstücks zu ergänzen.
Ein zwar schon 1853 veröffentlichtes, aber in keiner einschlägigen Untersuchung erwähntes St. Petersburger Fragment (Hinweis Dr. Klaus Klein, Marburg) eines deutschen Cato hat sich der schlesischen Übersetzungsfassung zuordnen lassen. Nach Hinweis von Dr. Renate Schipke (Berlin) konnten fünf Fragmente aus Berlin ergänzt werden (O-Ber5, O-Ber6, O-Ber7, O-Ber8, O-Ber9), nach Hinweis von Dr. Klaus Klein (Marburg) zwei Fragmente aus Prag (O-Pra1, O-Pra2), nach Hinweis von Dr. Vlastimil Brom (Brünn) ein weiteres Prager Bruchstück (O-Pra3).
Schließlich sei hier noch auf zwei ebenfalls bisher unbekannte, inzwischen jedoch schon wieder vermisste Handschriften
aus Meiningen und Schlackenwerth hingewiesen,
die mit Hilfe der Handschriftendatenbank des DBI ermittelt werden konnten
.