Fragen und Antworten der Universität Hamburg
Die nachfolgenden Informationen wurden aufbereitet für die Sitzung des Wissenschaftsausschusses der Bürgerschaft am 7. Juni 2011.
Wie hoch waren die Rücklagen der Universität Hamburg zum 31.12.2010?
Gemäß dem am 31.3.2011 im Entwurf vorgelegten Jahresabschluss der Universität Hamburg lag das Eigenkapital zum 31.12.2010 bei 88.165 TEUR.
Wofür wurden Rücklagen gebildet und was plant die Universität mit den Rücklagen zu machen?
Zunächst ist der größte Teil der Rücklagen, nämlich rund 70 Mio EUR, zweckgebunden und steht daher nicht zur Disposition.
Neben den für konkrete Zwecke bereits gebundenen Rücklagen hat die Hochschulleitung (Präsidium und Dekanate) eine strategische Reserve in der Größenordnung von 18 Mio EUR gebildet,
- um die anstehenden Berufungen im Rahmen der Umsetzung der Struktur- und Entwicklungsplanung ausstatten zu können (da hierfür das jährliche Investitionsbugdet nicht ausreichend ist und die laufenden Haushaltsmittel verstärkt werden müssen, um Spitzenberufungen zu realisieren)
- um den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern
- um wichtige Großprojekte von strategischer Bedeutung zu realisieren
- um erforderliche Anmietungen und Instandhaltungen auf Grund der mangelhaften baulichen Situation und der unzureichenden Flächen tätigen zu können.
- um die im Rahmen der Neustrukturierung erforderlichen Anpassungen der Personalstruktur im wissenschaftlichen Bereich umsetzen zu können, da die Stellen erst sukzessive frei werden.
Trotz Einbeziehung der Hochschulpaktmittel reichen die Reserven nicht, um alle Vorhaben zu realisieren, so dass die Hochschulleitung, sobald die Finanzsituation geklärt ist, eine Priorisierung innerhalb des Budgetrahmens vornehmen muss.
Was plant die Universität mit den zusätzlichen rd. 49 Mio. Hochschulpaktmitteln 2011 bzw. 2012 zu machen?
Hochschulpakt I: 2007-2010
Zahlung 2011: 22,947 Mio.
Zahlung 2012: 25,734 Mio.
Die Mittel aus dem Hochschulpakt, von denen die Universität Hamburg seit Freitagabend, 20.5.2011, nun endlich weiß, dass sie tatsächlich fließen werden (obschon die Universität seit geraumer Zeit eine entsprechende Abrechnung des Hochschulpaktes angemahnt hatte und die Mittel laut dem Bund schon lange auf dem Konto der FHH waren), sind Bundesmittel und damit keine zusätzlichen Mittel der FHH. Die Universität musste und muss für dieses Geld konkrete zusätzliche Lehrleistungen erbringen bzw. rd. 4.000 zusätzliche Studierende ausbilden (3.825 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen!).
Pro Studienanfängerplatz waren seitens der BWF 3.000 EUR avisiert worden. Die Universität hat tatsächlich durchschnittlich rund 4.000 EUR pro Platz für vier Jahre erhalten. Die eigentlichen Studienplatzkosten (nur Lehrkapazität – nicht Vollkosten! vgl. Frage 10) liegen höher: durchschnittlich bei 7.500 EUR p.a. (4.000–10.000 EUR je nach Fachrichtung).
Die Einrichtung der zusätzlichen Studienplätze wurde bislang durch Geld, das für andere Zwecke, z.B. für Forschung, vorgesehen war, vorfinanziert. Wichtige Projekte und Investitionsmaßnahmen wurden aus diesem Grund aufgeschoben. Es ist quasi eine „Kreditaufnahme" zu Gunsten der Lehre und zu Lasten der Forschung bzw. anderer für die Universitätsentwicklung bedeutender Projekte erfolgt. Die Gelder müssen nun eingesetzt werden, um „die Kredite“ zurück zu zahlen.
Weshalb behauptet die Universität, dass sie 2011 ff. weniger Geld zur Verfügung hat als bislang, obschon der Zuschussbetrag sich erhöht?
Richtig ist, die Zuweisungen der Stadt an die Universität gemäß dem neuen Wirtschaftsplanentwurf Juni 2011 steigen.
2010: 242,5 Mio. Euro,
2011: 244,3 Mio. Euro
2012: 244,8 Mio. Euro
Aber:
Ein weiterer Grund für die Steigerung des Haushaltszuschusses ist der Beschluss der Bürgerschaft (Bürgerschaftsdrucksache 18/7224 „Steigerung der Profil- und Wettbewerbsfähigkeit“) vom 15.12.2007 mit dem eine schrittweise Anhebung des Budgets entschieden wurde:
Diese Budgetanhebung war das Ergebnis von längeren Verhandlungen zwischen BWF und UHH, in denen die UHH darlegen konnte, dass ihr Personalbudget nicht ausfinanziert war und damit das verfügbare Budget nicht im adäquaten Verhältnis zur abgeforderten Lehrleistung stand. Diese Unterfinanzierung bestand 2007 in voller Höhe – gleichwohl ist die Budgetanhebung nur schrittweise erfolgt, so dass das strukturelle Defizit nur nach und nach abgebaut wurde. Zudem wurde mit der Bezeichnung des zusätzlichen Geldes gegenüber den Außenstehenden der Eindruck erweckt, dass diese Gelder zum Teil auch zur Förderung der Exzellenz dienen sollten, obschon es sich de facto um reine Grundausstattung für das Lehrpersonal handelte.
Wie kommt die Universität darauf 20,3 Mio. EUR einsparen zu müssen?
2007 wurde im Rahmen der Verhandlungen über den Hochschulpakt/Masterverhandlungen ein Budget ermittelt, welches im Einklang mit der Leistung der Universität 2007 stand und das in der ZLV und im STEP zugrunde gelegt wurde. In Anerkennung der finanziellen Unterausstattung hat die Bürgerschaft eine Steigerung des Haushaltszuschusses (Bürgerschaftsdrucksache 18/7224 „Steigerung der Profil- und Wettbewerbsfähigkeit“ vom 15.12.2007) mit einer schrittweisen Anhebung des Budgets entschieden. Vor diesem Hintergrund beurteilt die Universität Hamburg die Entwicklung des Budgets.
Hinzu kommen einmalige Effekte und strukturelle Effekte für Mehraufwendungen:
Die strukturellen Effekte durch Haushaltskonsolidierung (18,4 Mio. EUR) und Mehraufwendungen (1,9 Mio. EUR) ergeben zusammen 20,3 Mio. EUR, die der Universität fehlen.
Wie ist es zu erklären, dass sich die Zahl der Verwaltungsbediensteten an der Universität deutlich erhöht hat?
Die Universität unterscheidet wissenschaftliches Personal und Personal des technischen und Verwaltungsdienstes (TVP). Zum TVP gehört damit nicht nur das Verwaltungspersonal im engeren Sinn, wie Personalwesen, Finanz- und Rechnungswesen, Bau- und Gebäudemanagement, sondern der Universitätsverwaltung gehören auch
- die Bibliothekare,
- die Technikerinnen und Techniker insbes. in den Naturwissenschaften,
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studierendenverwaltung und im Qualitätsmanagement für Studium und Lehre,
- die Beschäftigten in der Forschungsförderung,
- die Beschäftigten im Bereich der Kapazitätsplanung,
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Regionalen Rechenzentrum, welches IT-Infrastruktur für Forschung (und Verwaltung) zur Verfügung stellt,
- die Beschäftigten im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (die deutlich über das hinausgeht, was in einer typischen Verwaltung an Öffentlichkeitsarbeit zu leisten ist, da hier z.B. ein Expertenservice für Journalisten zur Bandbreite der an der Universität vertretenen Themen betrieben wird),
- und auch die Dekane und Präsidiumsmitglieder
an. Insofern kann bei einem Zuwachs an TVP nicht per se davon ausgegangen werden, dass sich eine mit sich selbst beschäftigende Verwaltung einfach „aufbläht“, wie dieses in letzter Zeit häufiger in der Presse behauptet wurde.
Die Gesamtzahl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Hamburg (Köpfe – nicht Vollzeitäquivalente) hat sich von 2001 5.810 Beschäftigte auf 2011 8.135 Beschäftigte erhöht. Der Anteil des Verwaltungspersonals ist dabei von 34% auf 27% gesunken – mit anderen Worten: das Verwaltungspersonal ist im Vergleich zum Wissenschaftspersonal gemessen an der Kopfzahl unterproportional angewachsen!
Der deutliche Personalanstieg im Verwaltungsbereich ist vor allem bedingt durch
- die auf alle Fächer bezogene Umsetzung des Bolognaprozesses (angemessene Ausstattung für die gesetzlichen Aufgaben der Qualitätssicherung in Studium und Lehre sowie Einrichtung von Studienbüros im Rahmen des fakultätsübergreifenden Organisationskonzeptes zur Verbesserung des Studiengangmanagements) bei gleichzeitig steigender Anzahl an Studienplätzen (allein dieses Jahr soll die UHH auf Wunsch der BWF rund 1.000 Studienplätze zusätzlich schaffen),
- die umfassende Implementierung des kaufmännischen Rechnungswesens auf Basis des Beschlusses des Senats der FHH (Abkehr von der Kameralistik, verbunden mit einem erheblichen Mehraufwand einerseits im Rahmen der Einführung andererseits dauerhaft auf Grund der sehr komplexen Strukturen der BWF Referenz Doppik) sowie
- die notwendige Verwaltung der seit 2005 um 60% erhöhten Drittmitteleinnahmen (die in der Regel mit konkreten Forschungsvorhaben verbundenen Drittmittelprojekte müssen verwaltungsseitig betreut werden: das wissenschaftliche Personal muss eingestellt und betreut werden, die wissenschaftlichen Geräte müssen beschafft werden, die Rechnungen müssen verbucht werden, die Arbeitsplätze müssen besorgt/angemietet und ausgestattet werden…) – aus den Drittmitteleinnahmen werden aber auch Techniker und Projektbüros beschäftigt, die zum technischen und Verwaltungspersonal gehören, aber unmittelbar im Projekt mitarbeiten, also nicht zur Verwaltung im engeren Sinne zählen
- die Verausgabung und Umsetzung der aus Studiengebühren finanzierten Maßnahmen
Insgesamt machen Drittmittel plus Studiengebühren mittlerweile rund ein Drittel des Budgets der UHH aus. Das erforderliche Verwaltungspersonal zur Umsetzung dieser zusätzlichen Mittel und die zwingend notwendigen Fachkenntnisse konnten nicht allein durch personalentwicklerische und aufgabenkritische Maßnahmen kompensiert werden, sondern es waren eine Vielzahl von Einstellungen notwendig, die einem deutlich langsameren Personalabgang (z.B. aus Altersgründen) gegenüberstehen.
Ist die Universität Hamburg im Bereich der Sachmittel und der Investitionen strukturell unterfinanziert?
Eine Analyse des Budgets „Sachmittel für Forschung und Lehre“ zeigt, dass durch Absenkung des Wirtschaftsplanansatzes (8 %) und erhöhtem internen Vorwegabzug den Fakultäten 2007 rd. 1,5 Mio EUR weniger Sachmittel für Forschung und Lehre zur Verfügung stehen als 2002, was einer Reduktion um 38% entspricht.
Es bestand in den Verhandlungen 2007 Einvernehmen zwischen Universität und Behörde darüber, dass eine grundlegende Beurteilung der Angemessenheit einer Sachmittelausstattung eine Ziel-Definition voraussetzen würde, die unter Berücksichtigung eines Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs zero based mit anderen vergleichbaren Hochschulen erfolgen müsste. Leider wurde daher die aus Sicht der Universität vorhandene nicht wettbewerbsfähige Ausstattung im Sachmittelbereich im Rahmen der Verhandlungen 2007 nicht weiter berücksichtigt.
Ein Indikator für die Mehrbedarfe im Sachmittelbereich im Vergleich zum Wirtschaftsplanansatz sind aus Sicht der Universität Hamburg die jährlich stattfindenden Umwidmungen von Personal- in Sachmittel (ohne Energie- und Hausbewirtschaftung) im Rahmen des Globalbudgets. Da zugleich auch der Personalmittelbereich nicht ausfinanziert war und zudem nur in vernachlässigbar geringem Umfang Umschichtungen von Sach- in Personalmitteln erfolgt sind, kann davon ausgegangen werden, dass nur die allernotwenigsten Umschichtungen erfolgt sind. Somit kann der Saldo der Umschichtungen einen Hinweis auf die Untergrenze für das strukturelle Defizit im Sachmittelbereich geben.
Umschichtungen
Inflationsausgleich
Im Rahmen des Pakts für Wachstum und Exzellenz, der Anfang 2007 unterzeichnet wurde und bis 2011 gilt, ist den Hamburger Hochschulen die Berücksichtigung des Kaufkraftniveaus im Sachmittelbereich sowie die Deckung tarif- und besoldungsbedingter Mehrbedarfe im Personalbereich garantiert. Er sichert den Hochschulen einen Preisausgleich auf der Basis des Jahres 2002 zu. Maßstab ist der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes. Er wurde nach längerer Diskussion zwischen BWF und Finanzbehörde gewählt, weil es keinen hochschulspezifischen Preisindex gibt und auch andere Indices keine bessere Aussagekraft versprachen. Die folgenden Analysen zeigen,
- dass die Universität systematisch in Vorfinanzierung der Preissteigerungen gehen muss
- dass die Inflationsausgleichzahlungen für 2009 und 2010 noch ausstehen
- dass der hohe Energieanteil an den Sachkosten der Universität systematisch dazu führt, dass der Universität nur ein Teil der Preissteigerung im Sachkostenbereich ausgeglichen wird
- dass die Preissteigerungen bei Investitionsgütern bislang gänzlich unberücksichtigt geblieben sind
A.
Argumentation zum Sachkosten-Ausgleich (Inflationsausgleich für Sachmittel)
- Die Sachkosten-Ausgleiche werden regelmäßig erst nachträglich berücksichtigt, sodass der UHH grundsätzlich die Last der Vorfinanzierung bleibt. Zudem werden die Sachkosteninflationsausgleiche nur auf die aus Haushaltsmitteln finanzierten Sachmittel gewährt. Im WiPlan 2011 wurde das Preisniveau 2009 zugrundegelegt. Der Effekt von Preissteigerungen in den Jahren 2010 und 2011 jedoch bleibt komplett unberücksichtigt: Dies entspräche unter Zugrundelegung des Standardwarenkorbs des VPI einem Inflationseffekt von TEUR 541 für 2010 und weiteren TEUR 1.181 für 2011, gesamt TEUR 1.722.
- Der SK-Ausgleich für die Jahre 2009 und 2010 (aus Basis des VPI) wurde noch nicht durch die BWF abgerechnet und war auch noch nicht im WiPlan 2009/2010 berücksichtigt; somit belastet die UHH derzeit ein weiterer Inflationseffekt von insgesamt TEUR 3.557: für 2009 TEUR 1.503 und für 2010 TEUR 2.054.
- Der Anteil der Energiekosten an den gesamten Sachmitteln der UHH von ca. 20% weicht wesentlich von dem des Standardwarenkorbs des VPI ab. Allein aus diesem Umstand entsteht der UHH ein um TEUR 1.368 höherer Inflationseffekt über die Jahre 2008 bis 2011:
- Der Preissteigerungseffekt bei den Investitionen bleibt grundsätzlich unberücksichtigt: der InvestPlan umfasst seit Jahren unverändert TEUR 4.600 für wissenschaftliche Geräte mit Wert über TEUR 5 sowie für Fahrzeuge TEUR 80. Bei einer Betrachtung lediglich der Jahre 2008 bis 2011 ergibt sich für die UHH bei Anwendung des VPI ein weiterer negativer Inflationseffekt (bezogen auf das Jahr 2007) von insgesamt TEUR 636:
Total: TEUR 7.283
B.
Argumentation zu den Investitionsmitteln
- Seit Jahren ist der Wert, den der InvestPlan für wissenschaftliche Geräte (mit Wert TEUR 5) vorsieht, unverändert bei TEUR 4.600. Abgesehen vom unberücksichtigten Einfluss von allgemeinen Preissteigerungen (s.o. Punkt A.4.) bleibt der Investitionszuschuss, den der Plan vorsieht, weit (durchschnittlich um 29%) hinter den tatsächlichen Bedarfen (die sich in den Ist-Zugängen zum Anlagevermögen widerspiegeln) zurück:
Bei der Betrachtung von lediglich zwei Jahren (2009 und 2010) ergibt sich somit ein Fehlbetrag für Investitionen von insgesamt TEUR 2.642. - Darüber hinaus reichen die o.g. konstant gehaltenen InvestPlan-Mittel um ca. 21% nicht aus, den Werteverzehr dieses Anlagevermögens auszugleichen, was zur Sicherstellung der Substanz vonnöten wäre:
Bei der Betrachtung von lediglich zwei Jahren (2009 und 2010) ergibt sich somit unter diesem Aspekt ein Fehlbetrag für Investitionen von insgesamt TEUR 1.971.
Beide Analysen weisen auf denselben Problemkreis hin: die im InvestPlan vorgesehenen Beträge reichen nicht aus, um die Substanz des Anlagevermögens zu erhalten (von darüber hinaus gehenden Erweiterungen wird hier noch gänzlich abgesehen).
Die UHH hat in ihrem Investitionsverhalten jedoch die notwendigen Anschaffungen getätigt und so dem Risiko der Obsoleszenz des Anlagenbestandes entgegengewirkt (in 2009 und 2010: Investitionen in Höhe von insgesamt TEUR 11.842 stehen einem Werteverzehr von insgesamt TEUR 11.171 gegenüber).
Welche Konsequenzen hat die zeitliche Verzögerung der politischen Entscheidung zu baulichen Entwicklung der Universität?
- Zusätzliche Miet-/Bewirtschaftungskosten durch Anmietungen
Für die Umsetzung des Struktur- und Entwicklungsplans (STEP) der Universität benötigt die Universität mehr Flächen. In der 2009 fertiggestellten Studie zur baulichen Entwicklung der Universität HSEP (Hochschulstandortentwicklungsplanung) wurde ohne Berücksichtigung der MIN-Fakultät für das Jahr 2012 ein zusätzlicher Büroflächenbedarf von 9.400 m² Hauptnutzfläche (HNF) festgestellt. Dies entspricht einer Nutzfläche von ca. 14.000 m². Aufgrund der Verzögerung der Umsetzung der baulichen Entwicklungsplanung musste die Universität in den Jahren 2009/10 bereits 6.900 m² Büroflächen zusätzlich anmieten. Sowohl die dafür erforderlichen Mietkosten in Höhe von € 1,04 Mio. als auch die dafür erforderlichen zusätzlichen Betriebskosten in Höhe von jährlich ca. € 245.000 (Basis Kostenschätzrichtlinie der Finanzbehörde 2010) wurden bisher nicht kompensiert.
- Mittelbedarf für investive Baumaßnahmen
Im Rahmen der Umsetzung des Struktur- und Entwicklungsplans der MIN-Fakultät müssen in diesem und in den nächsten Jahren zahlreiche Berufungen durchgeführt werden, mit denen unabdingbar eine Modernisierung bzw. Herrichtung von Laborflächen verbunden ist. Dies betrifft vor allem die Fachbereiche Chemie und Biologie, in denen in den nächsten Jahren jeweils 11 Berufungen realisiert werden sollen. Sowohl die vom Fachbereich Chemie genutzten Flächen (Martin-Luther-King Platz 6) als auch die vom Fachbereich Biologie genutzten Flächen in Klein Flottbek befinden sich zu großen Teilen in einem schlechten baulichen Zustand. Eine großflächige Sanierung der von der Chemie genutzten Gebäude erfolgt nach derzeitigem Planungsstand frühestens ab 2020/25 (4. Bauabschnitt), während die Sanierung des vorhandenen Institutsgebäudes in Klein Flottbek nach der Fertigstellung des derzeit im Bau befindlichen Ergänzungsgebäudes erfolgen soll (2012) und frühestens im Jahr 2014 abgeschlossen sein kann.
Um die aktuellen und in den nächsten Jahren anstehenden Berufungen realisieren zu können, müssen die dazu erforderlichen Laborherrichtungen also vorgezogen werden. Ohne konkrete Kostenvorschläge für jede Maßnahme erstellt zu haben, schätzen wir den dafür erforderlichen Mittelbedarf auf ca. € 8,5 Mio. Derzeit stehen der Universität jährlich Mittel für investive Baumaßnahmen in Höhe von € 770.000 zur Verfügung („Kleine Um- und Erweiterungsbauten“). Die für die Berufungen erforderlichen Bauinvestitionen sind folglich ohne zusätzliche Mittel der FHH nicht zu realisieren.
Was kostet ein Masterstudienplatz und wie viele Masterstudienplätze werden benötigt?
Ohne Investitionskosten liegen die Kosten pro Masterplatz in der Größenordnung von 10.000-25.000 EUR/Masterplatz und Ausbildungsjahr. Für ein gesamtes Masterstudium (2 Jahre) wird damit das Doppelte benötigt.
Die Universität strebt an, möglichst allen Bachelorabsolventinnen und -absolventen einen Masterplatz anbieten zu können. Wegen der zusätzlichen Bachelor-Studierenden im Rahmen des Hochschulpaktes würden wir hierfür für den Zeitraum des Hochschulpakts (2012–2016) rd. 3.500 Masterplätze benötigen – also rd. 1.000 mehr, als wir derzeit haben, da wir z.B. alleine dieses Jahr rd. 1.000 zusätzliche Studienanfängerplätze im Bachelorbereich schaffen sollen.
Im STEP sind (ohne Hochschulpakt) jährlich rund 4.950 Bacheloranfängerplätze vorgesehen, ohne Lehramt 4.090. Bei einer Erfolgsquote von 70 % wäre daher mit rund 3.460 Absolvent/inn/en p.a. zu rechnen. Durch den bisher eingeschränkten Übergang in den Master sind nur rund 2.500 Anfängerplätze im Master finanziert (davon 600 im Lehramt).
In 2009 haben an der UHH 5.680 Studierende ein Bachelorstudium angefangen (4.754 ohne Lehramt) und in 2010 waren es 5.740 (4731 ohne Lehramt) – das heißt, dass in 2013 und Folgejahren durch die doppelten Abiturjahrgänge und die Aussetzung des Wehrdienstes etwa 700-1000 zusätzliche Masterplätze benötigt werden.
Im Rahmen der Masterverhandlungen (vgl. Bürgerschaftsdrucksache Drs. 18/7224) wurde über 2.970 Plätze verhandelt (1.910 ohne Lehramt und den zweiten Studienabschnitt Staatsexamen).